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Nassfeld Hillclimbing 2020

Reglement

Reglement Open

Reglement Cross/Enduro

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 Reglement zum Nassfeld Hillclimbing am 16. Mai 2020 in Tröpolach
 
 Klasse Open               www.hillclimbing.net

 Zugelassene Fahrer

 Zugelassen sind alle natürlichen Personen ab 18 Jahren, die im Besitz eines gültigen Führerscheines sind.
 Das Tragen von angemessener Schutzbekleidung ist obligatorisch: Cross Stiefel, -hosen mit Protektoren, Rücken- und Brustschutz,
 Ellbogenschoner und FIM zugelassenem Helm.
 Es ist keine Lizenz erforderlich.

 Motorrad

 - Motorrad auf volle Leistung getrimmt (ohne Kubaturbeschränkung)
 - der Radabstand muß mindestens 1700 Millimeter betragen ( siehe Bild)
 - das Gewicht des Motorrades darf maximal 200 kg betragen
 - das Motorrad muss einen Schalldämpfer haben, der mehr als 110db Fahrgeräusch nicht zulässt.
 - alle Räder müssen hintereinander angeordnet sein.
 - nicht erlaubt sind Quad und Raupenfahrzeuge
 - eine Hinterradabdeckung mit Seitenschutz wie abgebildet ist Pflicht.
 - die Startnummern müssen vor der Fahrzeugabnahme gut sichtbar an 3 Punkten angebracht werden.
 - der Lenker-Schutz (Handlebar Protector) ist obligatorisch.
 - ein Abriss-Schalter (Switch OFF) ist zwingend vorgeschrieben und wird vor jedem Start kontrolliert!!
   Spiralkabel sind als Reißleine nicht erlaubt

 Reifen:

 Aufgrund der Sicherheit für Streckenposten und Zuschauer vor extremem Auswurf von Steinen und sonstigem losen Material, sind
 Schaufelreifen jeglicher Art, wie z.B. Skat Trak, sonstige Paddles oder ähnliches, nicht erlaubt. Es dürfen keine aufgeschraubten
 Eisen oder Kunststoffteile verwendet werden. Die Beurteilung unterliegt dem Abnahmepesonal bei der Fahrzeugabnahme.
 Ansonsten gibt es keine Beschränkung bei Reifendurchmessern oder Art des Reifens. Schrauben in runder Form sind erlaubt, müssen
 allerdings fest im inneren des Reifens befestigt sein. Der Verlust von Schrauben führt zum sofortigen Rennausschluß. Der Reifen darf
 nicht breiter sein, als dass er das alleinige Umfallen des Motorrades verhindert.

 Allgemein

 - aus Rücksichtnahme auf die örtliche Bevölkerung, dürfen die Maschinen nur am Freitag bei der Abnahme und am Samstag während
   des Rennbetriebes gestartet werden. Am Freitag ist das Starten der Bikes nach 19.30 Uhr verboten.
 - jedes Fahrzeug muß zur Fahrzeugabnahme
 - der Helm ist zur Fahrzeugabnahme mitzubringen
 - das Motorrad muß während der gesamten Veranstaltung auf einer ölfesten Matte abgestellt werden und darf auch nur dort
   betankt werden. Dies gilt auch für das Fahrerlager.
 
- die Motorräder werden nach Reglement vor und während der Veranstaltung geprüft. Auffällige Reglementverstöße müssen umgehend
   behoben werden, oder führen zum direkten Ausschluss.
 - jeder Fahrer muß den Streckenposten beim Bergen der Maschinen helfen, damit die Läufe schnellst möglich durchgezogen werden können.


 
Hillclimbing Wertung

 Alle Teilnehmer fahren 3 Läufe. Im vierten Lauf starten je nach Teilnehmerzahl die besten 20 bis 30 Fahrer mit der höchsten Weite aus den
 ersten 3 Läufen. Die genaue Anzahl wird während des Rennverlaufes bekanntgegeben.
 Die Startreihenfolge für Lauf 1 und 2 wird am Renntag rechtzeitig bekannt gegeben. Lauf 3 und 4 wird nach der gefahrenen Höhe aus den
 ersten beiden Läufen gestartet, aufsteigend von der geringsten zur weitesten Höhe.
 Fahrer die nicht rechtzeitig zum Start erscheinen erhalten keine Startberechtigung mehr für den entsprechenden Lauf.
 Nach erfolgtem Start darf das Motorrad nicht länger als 3 Sekunden (21..22..23) zum Stillstand kommen.
 Kommt der Motor zum Stillstand, oder stürzt ein Fahrer im Hang innerhalb der Strecke, wird die Weite an der am höchsten liegenden Stelle
 des Motorrades gemessen (auch wenn dieses ins Tal stürzt). Verlässt das Motorrad die markierte Strecke, oder fährt der Fahrer mit beiden
 Rädern über die Seitenmarkierung, wird an der Stelle gemessen, an der die Strecke verlassen wird.
 Das Schwenken der roten Fahne bedeutet Abbruch der Fahrt. Dem ist strikt Folge zu leisten. Nichtbeachten hat eine "Nullrunde" zur Folge.
 Die jeweiligen Entscheidungen trifft der zuständige Streckenfunktionär und sind nicht verhandelbar.
 Sieger ist, wer aus allen Läufen die höchste Weite erreicht.
 Bei Weitengleichheit wird ein Stechen um die Pokalplätze gefahren, erreichen zwei oder mehrere Fahrer das Ziel, entscheidet die
 schnellste gefahrene Zeit.

 Sicherheits- und Verhaltensregeln

 
Den Anweisungen des Sicherheitspersonales ist unbedingt Folge zu leisten
 Am Hang besteht Helmpflicht für alle, auch bei der Besichtigung.
 
Die Hillclimbing-Fahrbahn darf während der Läufe nur vom Sicherheitspersonal betreten werden.
 Auf der Schotterfläche im Fahrerlager ist das Fahren verboten. Es wird am Rand des Fahrerlagers ein Weg eingerichtet, der das
 Fahren zum Vorstart im Schritttempo ermöglicht. Bis zu diesem Weg muß geschoben werden.
 
Das Befahren nicht ausgezeichneter Wege, oder der umliegenden Grundstücke und Wege, führt zum sofortigen Ausschluß.
 Jegliche Art von Equipment oder Müll, muß wieder mitgenommen werden.

 Vorort ist keine Anmeldung möglich.

 Mit der Abgabe der Anmeldung werden das Reglement und die allgemeinen Teilnahmebedingungen anerkannt.

 Der Veranstalter behält sich Änderungen im Reglement, sowie die Verschiebung oder die Absage der Veranstaltung vor.
 Bei Abbruch der Veranstaltung wird das Startgeld nicht mehr ausbezahlt

 Reglement zum Nassfeld Hillclimbing am 16. Mai 2020 in Tröpolach
 
 
Klasse Cross/ Enduro           www.hillclimbing.net

 Zugelassene Fahrer

 Für die Cross/ Enduro Klasse werden bei Anmeldung bis zum 30.03.2020 Piloten aus der Region bzw. Österreich
 bevorzugt behandelt.
 Nach diesem Stichtag können sich auch Fahrer aus anderen Nationen für die noch freien Startplätze anmelden.
 Die Startplätze werden nach Eingang der Anmeldungen vergeben.
 Sie müssen mindestens 18 Jahre alt und im Besitz eines gültigen Führerscheines sein.
 Das Tragen von angemessener Schutzbekleidung ist obligatorisch: Cross Stiefel, -hosen mit
 Protektoren, Rücken- und Brustschutz, Ellbogenschoner und FIM zugelassenem Helm.
 Es ist keine Lizenz erforderlich.

 Motorrad

 - es sind nur serienmäßige Enduro und Motocross Motorräder zugelassen.
 - es sind nur FIM Reglementierte Reifen zugelassen, keine Eisen und Schaufelräder.
 - die Stollen dürfen maximal 3cm hoch sein.
 - es dürfen keine allradangetriebene Motorräder verwendet werden.
 - die Serienmäßigkeit des Motorrades liegt im Ermessen des Veranstalters.
 - nicht erlaubt sind Quad und Raupenfahrzeuge
 - die Startnummern müssen vor der Fahrzeugabnahme gut sichtbar an 3 Punkten angebracht werden.
 - der Lenker-Schutz (Handlebar Protector) ist obligatorisch.
 - ein Abriss-Schalter (Switch OFF) ist zwingend vorgeschrieben und wird vor jedem Start kontrolliert!!
   Spiralkabel sind als Reißleine nicht erlaubt

 

 Allgemein

 - aus Rücksichtnahme auf die örtliche Bevölkerung, dürfen die Maschinen nur am Freitag bei der Abnahme und am Samstag während
   des Rennbetriebes gestartet werden. Am Freitag ist das Starten der Bikes nach 19.30 Uhr verboten.
 - jedes Fahrzeug muß zur Fahrzeugabnahme
 - der Helm ist zur Fahrzeugabnahme mitzubringen
 - das Motorrad muß während der gesamten Veranstaltung auf einer ölfesten Matte abgestellt werden und darf auch nur dort
   betankt werden. Dies gilt auch für das Fahrerlager.
 
- die Motorräder werden nach Reglement vor und während der Veranstaltung geprüft. Auffällige Reglementverstöße müssen umgehend
   behoben werden, oder führen zum direkten Ausschluss.
 - jeder Fahrer muß den Streckenposten beim Bergen der Maschinen helfen, damit die Läufe schnellst möglich durchgezogen werden können


 
Hillclimbing Wertung Klasse Cross/ Enduro

 Alle Teilnehmer fahren 3 Läufe. Im vierten Lauf starten je nach Teilnehmerzahl die besten 10 bis 12 Fahrer mit der höchsten Weite aus den
 ersten 3 Läufen. Die genaue Anzahl wird während des Rennverlaufes bekanntgegeben.
 Die Startreihenfolge für Lauf 1 und 2 wird am Renntag rechtzeitig bekannt gegeben. Lauf 3 und 4 wird nach der gefahrenen Höhe aus den
 ersten  beiden Läufen gestartet, aufsteigend von der geringsten zur weitesten Höhe.
 Fahrer die nicht rechtzeitig zum Start erscheinen erhalten keine Startberechtigung mehr für den entsprechenden Lauf.
 Nach erfolgtem Start darf das Motorrad nicht länger als 3 Sekunden (21..22..23) zum Stillstand kommen.
 Kommt der Motor zum Stillstand, oder stürzt ein Fahrer im Hang innerhalb der Strecke, wird die Weite an der am höchsten liegenden Stelle
 des Motorrades gemessen (auch wenn dieses ins Tal stürzt). Verlässt das Motorrad die markierte Strecke, oder fährt der Fahrer mit beiden
 Rädern über die Seitenmarkierung, wird an der Stelle gemessen, an der die Strecke verlassen wird.
 Das Schwenken der roten Fahne bedeutet Abbruch der Fahrt. Dem ist strikt Folge zu leisten. Nicht beachten hat eine "Nullrunde" zur Folge.
 Die jeweiligen Entscheidungen trifft der zuständige Streckenfunktionär und sind nicht verhandelbar.
 Sieger ist, wer aus allen Läufen die höchste Weite erreicht.
 Bei Höhengleichheit wird ein Stechen um die Pokalplätze gefahren, erreichen zwei oder mehrere Fahrer das Ziel, entscheidet die
 schnellste gefahrene Zeit.

 Sicherheits- und Verhaltensregeln

 
Den Anweisungen des Sicherheitspersonales ist unbedingt Folge zu leisten
 Am Hang besteht Helmpflicht für alle, auch bei der Besichtigung.
 
Die Hillclimbing-Fahrbahn darf während der Läufe nur vom Sicherheitspersonal betreten werden.
 Auf der Schotterfläche im Fahrerlager ist das Fahren verboten. Es wird am Rand des Fahrerlagers ein Weg eingerichtet, der das
 Fahren zum Vorstart im Schritttempo ermöglicht. Bis zu diesem Weg muß geschoben werden.
 Das Befahren nicht ausgezeichneter Wege, oder der umliegenden Grundstücke und Wege, führt zum sofortigen Ausschluß.

 Jegliche Art von Equipment oder Müll, muß wieder mitgenommen werden.

 Vorort ist keine Anmeldung möglich.

 Bei der Einschreibung ist ein Haftungsverzicht zu unterschreiben.
 
 Jeder Teilnehmer haftet für die von ihm verursachten Schäden vor, während und nach der Veranstaltung.

 Mit der Abgabe der Anmeldung werden das Reglement und die allgemeinen Teilnahmebedingungen anerkannt.


 Der Veranstalter behält sich Änderungen im Reglement, sowie die Verschiebung oder die Absage der Veranstaltung vor.
 Bei Abbruch der Veranstaltung, aus welchen Gründen auch immer, wird das Startgeld nicht mehr ausbezahlt

 

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